1. Es werden keine Leistungen einer gesetzlichen Betreuung im Sinne der §§ 189 ff. BGB erbracht.
2. Es werden keine medizinischen Leistungen im Sinne des SGB V und keine Pflege- und Betreuungsleistungen im Sinne des SGB XI erbracht.
3. Die Einrichtung hat keine "Beschützende Station" im Falle einer Weglaufgefährdung des Bewohner/der Bewohnerin
4. Da die Einrichtung nicht behindertengerecht ausgestattet ist, können für Rollstuhlfahrer keine Therapieleistungten erbracht werden.