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Heimordnung Stand 01.01.2012
1. Konsum und Besitz von Alkohol und Drogen und der Missbrauch von Medikamenten sind sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtung verboten.
2. Das Mitarbeiterteam kontrolliert in Anwesenheit des Bewohners die Paketpost, die Einkäufe und die Zimmer auf Alkohol, Medikamente und Drogen.
3. Die Zimmer werden von den Bewohnern selbst in einem ordentlichen und sauberen Zustand gehalten. Die Mitarbeiter stellen einen gewissen Grad an Grundhygiene sicher und sind verpflichtet, dies zu kontrollieren.
4. Alle Besucher müssen ohne Promille sein und dem Dienst habenden Mitarbeiter gemeldet werden. Besucher haben, falls keine besondere Genehmigung vorliegt, bis 22.00 Uhr das Haus zu verlassen.
5. Der Umgang mit Medikamenten wird von den Mitarbeitern im Rahmen der ärztlichen Verordnungen kontrolliert. Medikamente werden bei Bedarf von den Mitarbeitern von täglich zu den Mahlzeiten bis wöchentlich je nach Entwicklungsstand ausgehändigt.
6. Ausgangsregelungen richten sich nach der Aufenthaltsdauer und nach dem individuellen Entwicklungsstand innerhalb des therapeutischen Prozesses und werden in Absprache mit dem Klienten bzw. dessen Betreuer individuell geregelt. Der Ausgang endet normalerweise um 22.00 Uhr. Für Ausgänge, die den vorgegebenen Zeitrahmen überschreiten, ist ein schriftlicher Antrag an das Team zu richten.
7. Die Teilnahme an den Mahlzeiten, der Arbeits- und Beschäftigungstherapie und den gemeinsamen Pflichten, wie Einzel- und Gruppengespräche und Veranstaltungen, ist Bestandteil des Therapiekonzepts und Voraussetzung für den Verbleib im Hause. Es gilt der aktuelle Wochenplan, die individuellen Therapievereinbarungen und die aktuelle Konzeption.
8. Wer in oder außerhalb des Hauses Gewalt anwendet oder respektlos mit der Würde der Mitbewohner umgeht, Eigentumsdelikte begeht oder massiv den häuslichen Frieden stört, wird nach Abmahnung des Hauses verwiesen und hat eventuell die aus § 17 Abs. 3 des Heimvertrags resultierenden Konsequenzen zu tragen.
9. Rauchen ist im Schloss Neuhof generell untersagt.
10. Im gesamten Wohnheim darf kein offenes Feuer (Teelichter, Kerzen, Stövchen jeglicher Art) sowie Wunderkerzen und Räucherstäbchen entzündet werden.
Jeder Verstoß gegen die Heimordnung kann zur disziplinarischen Entlassung führen.
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Schlo Neuhof Neuhofer Strasse 10 96450 Coburg |
Tel: 09563 / 7474 - 0 |
Fax: 09563 / 7474 - 20 |